Amtshaftungsrecht

Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat. Seine Richter und Beamten sind gut ausgebildet und kompetent. Ihre Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der Gesetze.

Bisweilen erleiden Bürger aber Schäden aufgrund staatlichen Handelns, die in einem regulären Verfahren nicht mehr abgewendet werden können. Dies beginnt bei den
 Kosten für die Beseitigung unvertretbarer Bescheide, die sonst nicht ersetzt würden und endet bei einer Entschädigung für eine ungerechtfertigte Haft oder für eine körperliche Verletzung durch ein Staatsorgan. Auch die Staatshaftung für Nachteile wegen verspäteter oder unzureichender Umsetzung von EU-Recht ist ein Aspekt dieser Disziplin.


Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, ersetzt er seinen Bürgern die Schäden aufgrund schuldhaften und rechtswidrigen Verhaltens seiner Organe. Diese ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Dabei beraten wir Sie gerne.

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Amtshaftungsrecht - Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Sollte Sie einen Anspruch gegen den Staat haben, unternehmen wir die notwendigen Schritte zu dessen Durchsetzung, wie vor allem:

  • die Aufforderung der Finanzprokuratur im Fall des Bundes oder der entsprechenden Stellen bei anderen Rechtsträgern;
  • die Klagsführung vor den ordentlichen Gerichten;
  • die Klagsführung vor dem Verfassungsgerichtshof im Fall der Staatshaftung.

Kanzlei Schlosser-Péter Rechtsanwälte in 1010 Wien, Kurrentgasse 6/3.